Ein Grundsatzurteil fuer die Beauty-Branche
Am 31. Juli 2025 hat der Bundesgerichtshof (BGH) unter dem Aktenzeichen I ZR 170/24 ein Urteil gefaellt: Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern fuer Unterspritzungen mit Botulinumtoxin (Botox) und Hyaluronsaeure ist unzulaessig. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW gegen die Aesthetify GmbH, die durch die Social-Media-Praesenz zweier Aerzte unter dem Namen “Rick & Nick” bekannt geworden war.
Die Vorgeschichte: Das Urteil des OLG Hamm
Der BGH bestaetigte damit eine bereits am 29. August 2024 unter dem Aktenzeichen I-4 UKl 2/24 ergangene Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm. Die Revision der Aesthetify GmbH blieb ohne Erfolg.
Warum gilt eine Unterspritzung als “operativer Eingriff”?
Kern des Urteils ist die Auslegung des Heilmittelwerbegesetzes (HWG), das Werbung mit Vorher-Nachher-Darstellungen fuer operative plastisch-chirurgische Eingriffe grundsaetzlich verbietet. Der BGH stellte klar: Auch Hyaluronsaeure- und Botox-Behandlungen sind als solche Eingriffe im Sinne des Gesetzes zu werten – unabhaengig davon, ob die Veraenderung dauerhaft oder nur voruebergehend ist. Das OLG Hamm hatte bereits zuvor festgestellt, dass es fuer die Einordnung als operativer Eingriff nicht auf ein Skalpell ankommt, sondern jedes Instrument zur Formveraenderung des Koerpers ausreicht.
Was bedeutet das fuer Praxen und Patientinnen?
Praxen, die weiterhin mit Vorher-Nachher-Fotos werben, riskieren wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Fuer Verbraucherinnen und Verbraucher soll das Urteil verhindern, dass sie durch besonders vorteilhaft inszenierte Darstellungen zu Behandlungen verleitet werden, die medizinisch nicht notwendig sind.
Was heisst das fuer die Suche nach einer serioesen Praxis?
Fuer Patientinnen und Patienten ist das Urteil auch ein Signal, worauf sich die Auswahl einer Praxis stuetzen sollte: nicht auf beeindruckende Vorher-Nachher-Fotos, sondern auf die fachliche Qualifikation der behandelnden Person und ein ausfuehrliches Beratungsgespraech.
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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschliesslich der allgemeinen Information ueber aesthetische Behandlungsmethoden und ersetzen keine individuelle aerztliche oder heilkundliche Beratung, Diagnose oder Behandlung. Ob und welche Behandlung im Einzelfall geeignet ist, kann nur im persoenlichen Gespraech mit einem Arzt, Heilpraktiker oder einer entsprechend qualifizierten Fachkraft geklaert werden.